DAfStb-Richtlinie
Die Richtlinie regelt Eigenschaften und Anwendungen des Baustoffes "Stahlfaserbeton", die nicht durch DIN 1045 bzw. die DAfStb-Richtlinien "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" bzw. "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" abgedeckt sind. In beiden o. g. Richtlinien ist der Einsatz von Stahlfaserbeton bereits vorgesehen.